SHOWTEC Studiobeam MSR-575 User Manual Page 24

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER FLASHLIGHT EVENT- UND MEDIATECHNIK AG
1. Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäfts-
verkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn
sie durch Flashlight schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gebrauch des Mietmaterials
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins,
dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andern-
falls die Funktionsprüfung eines Flashlight-Mitarbeitenden. Nachträglich er-
klärte Mängel werden nicht anerkannt.
Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu
gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem
Erhalt der Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von Flashlight zu befolgen. Jede Art
von Änderun- gen am Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede
mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die
entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
werden dem Kunden be- lastet.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.
4. Versand und Gefahrenübergabe
Der Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dem
billigsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine
bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des
Kunden a/jointfilesconvert/339002/bgeschlossenen Transportversicherung, gehen zu dessen Lasten.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung
(Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder
Abholung.
5. Eigentum
Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von Flash-
light. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet
wird.
Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer
Weise über die im Eigentum von Flashlight stehenden Materialien verfügen.
Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des
Mietmaterials sind gegenüber Flashlight unwirksam. Die Kosten von
Interventionsmass- nahmen zum Schutze des Eigentums von Flashlight oder
Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer,
entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den
Kunden oder Dritte weder entfernt, a/jointfilesconvert/339002/bgedeckt noch überklebt werden.
6. Gewährleistung
Flashlight haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten
Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer
Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind
unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede
Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Haftung
Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des
Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Regensdorf. Der
Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den
Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der
Netznormen, unsach- gemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.
Flashlight übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im
Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen.
Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von
Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Untervermietung und Abtretung
Dem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten
oder die Mietsachen unterzuvermieten.
9. Sicherheitsvorschrift
Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen
Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
10. Lizenzen
Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen
Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist
untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde
Flashlight von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem
der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und
Gefahr abwehrt.
11. Bewilligungen
Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von
Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle
damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen
diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist
der Kunde Flashlight dafür vollumfängl
ich schadenersatzpflichtig.
12. Versicherung
Das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-,
Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl ist Sache
des Kunden.
13. Diebstahl / Transportschäden
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde ver-
pflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Feststellen von
Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme
zu veranlassen.
14. Reparatur und Unterhalt
Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und
Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur von
Flashlight oder einer von Flashlight bezeichneten Drittperson durchführen
lassen.
15. Zahlungshinweis
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte /
Auftragsbestätigung und verstehen sich exkl. MwSt. Der Mindestmietbetrag
beträgt Fr. 50.–. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes
vereinbar, innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
15.1. Abholmiete
Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der
Mietgegen- stände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von
mindestens Fr. 100.– zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses
auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials
zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer
Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Kunden
ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
15.2. Abholmiete
Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des
Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese
Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich Flashlight das Recht vor,
den Auftrag nicht aus- zuführen. Die restlichen 50% sind während der
Veranstaltung bar (bis 24.00 Uhr) zahlbar.
16. Rücktritt / Annullierung
Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen
Annullationskosten:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%, bis 3
Tage vor Mietbeginn: 75%,
danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder
an- gefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll
verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche
Materialreservationen entstanden sind.
17. Rückgabe des Mietmaterials
Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material
wird von Flashlight getestet. Flashlight behält sich das Recht vor, während 3
Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt, auf den Kunden
Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung
gestellt.
Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum
Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in
Rechnung gestellt.
18. Vorzeitige / Verspätete Rückgabe
Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen
Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät
retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist
verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste Flashlight zu bezahlen.
Zudem behält sich Flashlight das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige
Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.
19. Materialverkauf
Verkauft Flashlight dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses
bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von Flashlight. Der Kaufpreis
ist per Abholung fällig. Übergabe erfolgt ab Lager Regensdorf.
20. Anwendbares Recht
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dielsdorf / ZH.
© by Flashlight, Januar 2005
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